Richtlinien - Mettmanner SSV

Mettmanner SSV
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Richtlinien


  

Richtlinien
des
   Mettmanner
Schieß- und Schützenverein  e.V.

   Vom 18.03.2017
Änderung vom 28.09.2019




Die Jungschützen  erhalten eine eigene Verwaltung die durch die Jungend gewählt wird.
  1. Jugendleiter  2. Jugendsprecher u. 2 Betreuer.
Die Kasse wird von der Hauptkassiererin geführt.
Das Wahlalter beträgt 6 Jahre

Das Tambourcorp erhält eine eigene Verwaltung und es wird ein eigener
  1. Chorleiter 2. Chorleiter und Kassierer
gewählt.

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ist für alle Veranstaltungen, Kontakte  zu alten und neuen Sponsoren, sowie für die Pressearbeit verantwortlich.
Es wird einen Pressesprecher für die Pressearbeit geben.

Die Schießsportabteilung wird die Schießregeln regelmäßig überarbeiten und dafür Sorge tragen, das diese nach den Richtlinien des RSB und des DSB eingehalten werden.
Es gilt ein generelles Alkoholverbot auf dem Schießstand und im Schießbüro, während des Schießbetriebes.
Es hat immer eine Schießaufsicht auf dem Schießstand zu sein, wenn sich Personen auf dem Schießstand befinden.
Für den Schießsportbetrieb gelten die Regeln der Schießkommission.

Spenden die zweckgebunden sind, dürfen nur hierfür verwendet werden.
Nicht zweckgebundene Spenden gehen zu 70% an die Schieß und Schützenverein und zu 30% an die Jungschützen.

Jedes Mitglied ab dem 22 Lebensjahr kann auf die Königswürde schießen.

Der 1. Vorsitzende repräsentiert den Verein.
Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für die Verwaltung des Vermögens und für die Ausführung der Vereinsbeschlüsse verantwortlich.
Der Schriftführer ist für alle Anfertigungen von Niederschriften aus den Versammlungen und zur Vorlage beim geschäftsführenden Vorstand verantwortlich.
Des weiteren ist er für die Anfertigung von Mitgliederlisten, termingerechte Versendungen, aller Einladungen sowie für die Bearbeitung des anfallenden Schriftverkehrs verantwortlich.

Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und stellt dem Geschäftsführer am Ende des Monats die Unterlagen für die Buchführung zur Verfügung.
Er ist für die termingerechte Einziehung der Mitgliedsbeiträge und der Termingerechten Abführung der finanziellen Verbindlichkeiten verantwortlich.
Er legt einen jährlichen Kassenbericht vor und stellt die Unterlagen für die Kassenprüfung bereit.

Der Oberschießmeister ist für die Einhaltung der Schießordnung, das Traditionsschießen die Beaufsichtigung des Schießbetriebes (wobei Ihm erfahrene Schießmeister zur Verfügung stehen) verantwortlich.
Er macht Vorschläge für den Besuch von Lehrgängen usw.
Er führt Wettbewerbsschießen durch.
Er leitet die einberufenen Schießsportsitzungen.
Die Schießkasse hat einen Grundbetrag von 200,--€

Der Oberst ist der ranghöchste Offizier im Verein.
Er empfängt die befreundeten  Vereine und kommandiert den Festzug.
Ihm zur Seite steht der Major der seine Vertretung durchführt.


Auftreten des Vereins:
Es ist bei jedem Auftreten des Vereins in der Öffentlichkeit darauf zu achten, dass jedes Vereinsmitglied mit sauberer und ordentlicher Uniform gekleidet ist und sein Verhalten anpasst.
Zur Uniform gehören:
schwarze Hose, Schuhe, Socken, weißes Hemd, weiße Handschuhe ( außer TC ) , Krawatte, Kopfbedeckung und Uniformjacke mit Taschentücher.
Würdenträger haben darauf zuachten, dass Säbel, Ketten, etc. nicht vergessen und ordentlich behandelt werden.
Ausnahmen:
Frauen dürfen bei Ausmärschen und Krönungsbällen Festlich und Ordentlich gekleidet sein.
Das gleiche gilt für Kinder unter 6 Jahren, diese brauchen keine komplette Uniform zutragen.
Der Spieß oder Oberst/Major haben dafür Sorge zutragen.
Wenn nicht wird eine Strafe für Erwachsene in Höhe von:
Staffelung Uniform:
Socken: 1,00€
Schuhe: 0,50€
Hose: 2,00€
Krawatte 1,00€
Uniformjacke: 4,00€
Hemd: 2,50€
Die Strafgelder gelten als Spende
Jede Abteilung des Vereins kontrolliert sich selbst
Mitglieder die Ihren Beitrag  nicht bezahlen und von unserm Inkassobüro eingetrieben werden müssen, werden bei Abtretung an das Inkassobüro beim RSB abgemeldet und verlieren dadurch den Anspruch auf Ehrungen und Auszeichnungen.
Nach zweimaligem Abtreten an das Inkassobüro erfolgt die  fristlose Kündigung der Mitgliedschaft.





Mettmann, den 28.09.2019


Vorstand


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40822 Mettmann
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